Gründe dafür, dass ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit nach Hause kommt, können vielfältig sein: Im harmlosesten Fall ist Ihr Kind mit Freunden unterwegs und hat die Zeit vergessen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie zunächst einmal telefonisch nachfragen
- bei Freunden
- bei Eltern von Freunden und deren Geschwister
- und bei Nachbarn.
Wenn diese Telefonsuche keinen Erfolg hatten, sollten Sie den Kreis
der zu Befragenden erweitern.
Vielleicht kann einer Ihrer Verwandten für Sie telefonieren, damit bei Ihnen zu Hause der Anschluss frei bleibt?
Wenn Sie ein Haus mit Grundstück bewohnen, sollten Sie auch dieses gründlich absuchen und dabei auch den Keller oder Dachboden nicht auslassen.
Vielleicht ist es möglich, dass Freunde und Bekannte auch die nähere Umgebung absuchen, zum Beispiel
- den Heimweg von der Schule
- Lieblingsorte
- Treffpunkte von Gleichaltrigen und Freunden.
Wenn Sie sich dazu entschließen, das Haus zu verlassen, sollten Sie in jedem Fall dafür sorgen, dass ihr Telefon während dieser Zeit von einer Vertrauensperson bedient wird.
Wenn die Telefonsuche und andere Suchmaßnahmen keinen Erfolg hatten, dann sollten Sie umgehend eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgeben.
Um eine schnelle und erfolgreich Suche zu ermöglichen, stellen Sie ein Info-Mappe zusammen!
Diese Mappe sollte enthalten:
- ein aktuelles Foto des vermissten Kindes
- Geburtsdatum des vermissten Kindes
- äußere Merkmale wie Haarfarbe, Augenfarbe und Größe
- Bekleidung des vermissten Kindes
- besondere körperliche Merkmale
- Besonderheiten wie zum Beispiel: Ohrringe, Zahnspange oder Brille.
Wir möchten Ihnen eine erste Orientierungshilfe dabei geben, wie Sie sich im Vermisstenfall richtig verhalten können.
Sie finden hier neben dem Formular zur Übermittlung einer Vermisstenanzeige auch eine Richtlinie für die notwendigen ersten Maßnahmen, sobald ein Kind vermisst wird.
Hier stehen Ihnen auch Informationen, Formulare und Texte - insbesondere für Fälle von Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland - zur Verfügung.
GRUNDSÄTZLICH GILT: SUCHEN SIE, BZW. DER ODER DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE UMGEHEND EINE POLIZEIDIENSTSTELLE AUF ODER WÄHLEN SIE DEN NOTRUF 110!
ZUR WEITEREN UNTERSTÜTZUNG STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT UNTER DER HOTLINE FÜR VERMISSTE KINDER MIT DER RUFNUMMER 116000 ZUR VERFÜGUNG.
Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl, sobald Sie sehr beunruhigt sind, dass Ihr Kind nicht nach Hause kommt, niemand den Aufenthaltsort Ihres Kindes kennt und Ihr Kind
auch nicht zu erreichen ist.
Haben Sie keine unnötige Scheu vor einem "falschen Alarm". Im Notfall entscheidet dies über das Wohlergehen Ihres Kindes.
Wir stehen Ihnen für die Einleitung aller weiterer Suchmaßnahmen und die weitere Zusammenarbeit mit der Polizei jederzeit zur Verfügung.
Hier geben Sie eine Anzeige bei uns auf.
Internationale Kindschaftskonflikte
Immer häufiger geraten Kinder ins Zentrum elterlicher Auseinandersetzungen. Wir nennen Ihnen erste Anlaufstellen bei Fällen von Kindesentzug und stellen Kontakte
beispielsweise zu den zuständigen Behörden her.
Bis zu welchem Alter gilt die Definition "Kind" bzgl. vermissten Menschen? |
Nach Definition der Kinderrechtskonvention der UNO gilt als Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für die Initiative Vermisste Kinder gilt jedoch der Begriff „junger Mensch“ als Grundlage ihrer Tätigkeit bei der Suche nach vermissten Kindern.
Ein junger Mensch ist in Deutschland im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), des so genannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), „wer noch nicht 27 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs.
1 Nr. 4 SGB VIII).
Entsprechend der Begriffsbestimmungen des § 7 SGB VIII umfasst der Begriff des jungen Menschen somit Kinder („wer noch nicht 14 Jahre alt ist“), Jugendliche („wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt
ist“) und junge Volljährige ( „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“).
Insbesondere für junge Volljährige vom 18. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gelten jedoch besondere Kriterien für die Einleitung von Suchmaßnahmen. Hierbei sind beispielsweise der Bezug zum
Elternhaus, der individuelle Entwicklungsstatus und mögliche Beweggründe für ein freiwilliges Fortgehen maßgebend.
Was versteht man unter Age-Progressing? |
Age-Progressing kommt ursprünglich aus der Kriminaltechnik, um Straftäter zu ermitteln und Fahndungsbilder auf einen neuen Stand zu bringen. Es empfiehlt sich diese Technik beispielsweise bei Kindesentziehungen anzuwenden, besonders wenn ein Elternteil ein Kind mit in ein anderes Land genommen hat. So lässt sich ein sehr naheliegendes Bild davon erstellen, wie das vermisste Kind heutzutage aussehen würde.
Was ist Biometrie? |
Unter Biometrie im hier verwendeten Sinn ist ganz allgemein die automatisierte Erkennung von Personen anhand ihrer körperlichen Merkmale zu verstehen. Biometrische Erkennung erfolgt anhand messbarer, individueller Körpermerkmale. Biometrie steht darüber hinaus im Zusammenhang mit der zahlenmäßigen, d. h. mathematischen Beschreibung und Vermessung in der Biologie, hier vor allem im Bereich der Statistik (hier auch "Biometrik"). Dieser Unterscheidung zwischen Biometrie und Biometrik entspricht die Unterscheidung im englischen Sprachraum zwischen "biometrics" und "biometry", wobei letztere ein wesentlich weiteres Feld erfasst und auch statistische Anwendungen der Biologie und Medizin beinhaltet. Biometrische Erkennung durch ein biometrisches System verfolgt das Ziel, eine mittels automatisierter Messung durch ein spezifisches Merkmal bestimmte Person von anderen unterscheidbar zu machen. Es muss sich daher (in Abgrenzung zur Forensik) um die automatische Erkennung eines lebenden Individuums in Echt-Zeit handeln.