VERMISST, WAS NUN?

Gründe dafür, dass ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit nach Hause kommt, können vielfältig sein: Im harmlosesten Fall ist Ihr Kind mit Freunden unterwegs und hat die Zeit vergessen.


Deshalb ist es wichtig, dass Sie zunächst einmal telefonisch nachfragen
- bei Freunden
- bei Eltern von Freunden und deren Geschwister
- und bei Nachbarn.

Wenn diese Telefonsuche keinen Erfolg hatten, sollten Sie den Kreis
der zu Befragenden erweitern.

Vielleicht kann einer Ihrer Verwandten für Sie telefonieren, damit bei Ihnen zu Hause der Anschluss frei bleibt?

Suche vor Ort

Wenn Sie ein Haus mit Grundstück bewohnen, sollten Sie auch dieses gründlich absuchen und dabei auch den Keller oder Dachboden nicht auslassen.

Vielleicht ist es möglich, dass Freunde und Bekannte auch die nähere Umgebung absuchen, zum Beispiel
- den Heimweg von der Schule
- Lieblingsorte
- Treffpunkte von Gleichaltrigen und Freunden.

Wenn Sie sich dazu entschließen, das Haus zu verlassen, sollten Sie in jedem Fall dafür sorgen, dass ihr Telefon während dieser Zeit von einer Vertrauensperson bedient wird.

Vermisstenanzeige

Wenn die Telefonsuche und andere Suchmaßnahmen keinen Erfolg hatten, dann sollten Sie umgehend eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgeben.

Um eine schnelle und erfolgreich Suche zu ermöglichen, stellen Sie ein Info-Mappe zusammen!

Diese Mappe sollte enthalten:
- ein aktuelles Foto des vermissten Kindes
- Geburtsdatum des vermissten Kindes
- äußere Merkmale wie Haarfarbe, Augenfarbe und Größe
- Bekleidung des vermissten Kindes
- besondere körperliche Merkmale
- Besonderheiten wie zum Beispiel: Ohrringe, Zahnspange oder Brille.

Richtig handeln.

Wir möchten Ihnen eine erste Orientierungshilfe dabei geben, wie Sie sich im Vermisstenfall richtig verhalten können.

 

Sie finden hier neben dem Formular zur Übermittlung einer Vermisstenanzeige auch eine Richtlinie für die notwendigen ersten Maßnahmen, sobald ein Kind vermisst wird.

 

Hier stehen Ihnen auch Informationen, Formulare und Texte - insbesondere für Fälle von Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland - zur Verfügung.

 

GRUNDSÄTZLICH GILT: SUCHEN SIE, BZW. DER ODER DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE UMGEHEND EINE POLIZEIDIENSTSTELLE AUF ODER WÄHLEN SIE DEN NOTRUF 110!

 

ZUR WEITEREN UNTERSTÜTZUNG STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT UNTER DER HOTLINE FÜR VERMISSTE KINDER MIT DER RUFNUMMER 116000 ZUR VERFÜGUNG.

 

Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl, sobald Sie sehr beunruhigt sind, dass Ihr Kind nicht nach Hause kommt, niemand den Aufenthaltsort Ihres Kindes kennt und Ihr Kind auch nicht zu erreichen ist.

Haben Sie keine unnötige Scheu vor einem "falschen Alarm". Im Notfall entscheidet dies über das Wohlergehen Ihres Kindes.

Wir stehen Ihnen für die Einleitung aller weiterer Suchmaßnahmen und die weitere Zusammenarbeit mit der Polizei jederzeit zur Verfügung. 

 

Vermisstenanzeige aufgeben

Hier geben Sie eine Anzeige bei uns auf.


Internationale Kindschaftskonflikte

Immer häufiger geraten Kinder ins Zentrum elterlicher Auseinandersetzungen. Wir nennen Ihnen erste Anlaufstellen bei Fällen von Kindesentzug und stellen Kontakte beispielsweise zu den zuständigen Behörden her.


Vermisst, was nun?

Wissenswert


Bis zu welchem Alter gilt die Definition "Kind" bzgl. vermissten Menschen?
Was versteht man unter Age-Progressing?
Was ist Biometrie?